Wir informieren Sie regelmäßig über Neuigkeiten in unserem Büro.
Der Unternehmer ist für den Brand- und Arbeitsschutz im Unternehmen verantwortlich.
Der Brandschutzbeauftragte ist der Erfüllungsgehilfe des Unternehmers und daher ihm auch direkt unterstellt.
Seine wesentlichen Aufgaben sind u.a.
Die Verantwortung zur Betriebssicherheit obliegt allein dem Unternehmer.
Lagereinrichtungen sowie Regale sind Arbeitsmittel und obliegen der Prüfpflicht gemäß Betriebssicherheitsverordnung.
Der neue europäische Normentwurf DIN 15 635 legt die Kontrollen der Lagereinrichtungen und die Prüfintervalle fest.
Demnach erfolgt eine wöchentliche Sichtprüfung durch eine geeignete Person.
Die Expertenprüfung erfolgt in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten durch eine fachkundige Person. Diese hat spezielle Kenntnisse über statische und ortsfeste Regalsysteme.