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Der Brandschutzbeauftragte

Der Unternehmer ist für den Brand- und Arbeitsschutz im Unternehmen verantwortlich.

Der Brandschutzbeauftragte ist der Erfüllungsgehilfe des Unternehmers und daher ihm auch direkt unterstellt.

Seine wesentlichen Aufgaben sind u.a.

  • Mitwirkung bei der Erstellung von Flucht und Rettungsweplänen
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Feuerwehrplänen
  • Feststellen betrieblicher Brandschutzmängelpunkte
  • Überwachung bei der Beseitigung der Brandschutzmängelpunkte
  • Erstellen von Brandschutzordnungen
  • Beratungen hinsichtlich aller brandschutztechnischen Fragen im Unternehmen
  • Brandschutztechnische Unterweisung aller Mitarbeiter und Fremdfirmen ( Handwerker)

Regalprüfungen gemäß DIN 15 635

Die Verantwortung zur Betriebssicherheit obliegt allein dem Unternehmer.

Lagereinrichtungen sowie Regale sind Arbeitsmittel und obliegen der Prüfpflicht gemäß Betriebssicherheitsverordnung.

 

Der neue europäische Normentwurf DIN 15 635 legt die Kontrollen der Lagereinrichtungen und die Prüfintervalle fest.

Demnach erfolgt eine wöchentliche Sichtprüfung durch eine geeignete Person.

Die Expertenprüfung erfolgt in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten durch eine fachkundige Person. Diese hat spezielle Kenntnisse über statische und ortsfeste Regalsysteme.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 

Dipl.- Ing.(FH)

Sascha Frey

Eugenstrasse 34

73033 Göppingen

 

T.:+49 (0)7161 80 81 805

F.: +49(0)7161 80 81 806

 info@ingenieurbuero-frey.com

 

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